Fotos müssen nicht teuer sein

Standardvertrag für Fotoaufträge
(Nähere Konditionen auf Absprache) 

Vertrag zwischen:

Auftragnehmer (Fotograf ) :

Künstlername : Stani Swar

Stanislaus Warwas
Richard - Dehmelstr.9 
45527 Hattingen

Tel.: 0160 – 21 94 784
www.krokofotodfk.de
E-Mail :kroko-foto@web.de

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und Auftraggeber ( Modell ) :

Name:

Vorname:

Künstlername:

Strasse: PLZ: Ort:

Telefon: Mobil:

E-Mail: Webseite :

1. Das Modell ist darüber informiert worden, dass für eine eventuelle Veröffentlichung der angefertigten Fotoaufnahmen eine so genannte Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist und erklärt sich damit einverstanden. Durch diesen Vertrag werden die Urheber und Nutzungsrechte am Bild vollständig und unwiderruflich an den Fotografen übertragen. Darin enthalten sind auch die uneingeschränkte, freie künstlerische Gestaltung sowie die Bearbeitung und Änderungen an den mit dem Fotografen erzeugten Bildmaterialien und ihre Nutzung.
Einschränkungen sind unter „Sonstige Vereinbarungen" (Abs. 5.) ausgeführt.

2. Gegenstand des Vertrages und der Shooting sind Fotoaufnahmen in den Bereichen

Porträt, Fashion , Erotik bzw. Vollakt , ………………………………

3. Vereinbart sind Shootings nach gegenseitiger Absprache,

(beginnend) am _________________, Dauer ca. ___________ Stunde(n) / Tage.

4. Abgeltungsvereinbarungen::

 Die Abgeltung des Modells gegenüber dem Fotografen erfolgt als

Kostenbeteiligung mit __________ pro Stunde bzw. ______ pro Tag.

 Die Bilder werden nach der aktuellen Preisliste ebenfalls als Kostenbeteiligung an

Bildbearbeitung und Fotoausgabe mit :

…. x …..€ (10x15)

……x …..€ (13 x18)

……x …€ (20x30)    pro Print abgerechnet

bzw. ….. € für eine Daten - CD mit ……….. . bearbeiteten Bildern + restlichen nicht
                                                                                          bearbeiteter Bilder.

Sonstige Abgeltung ………………………………………………………………………………………………...……………………………………

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5. Sonstige Vereinbarungen:

5.1. Der Fotograf behält in jedem Fall das Recht, eine eigene Auswahl von Bildern zu
      eigenen Werbezwecken (z.B. eigene Webseite) oder künstlerischen Ausstellungen
     (auch künstlerische Internetgalerien), künstlerischen Publikationen und Wettbewerben
     öffentlich zugänglich zu machen. Eine gewerbliche Nutzung außerhalb rein
     künstlerischer Zwecke bedarf der gesonderten Zustimmung des Modells.

5.2. Im Falle von Veröffentlichungen
      (z.B. Ausstellungskataloge, Bücher, Kalender,Internetgalerie) stellt das Model keine   
       weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte (z.B. Verlag, Provider, Webmaster).

5.3. Das Modell hat alle Nutzungsrechte für die erhaltenen Bilder.

5.4. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche
       und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von
       Speichermedien sowie als Print aufzubewahren. (Art. 24 §1 URG)

5.7. Bildbearbeitungen erfolgen ausschließlich durch den Fotografen.

5.8. ………………………………………………………………………………………………………………………………………

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6. Gültigkeitsdauer der Vertragsvereinbarungen:
    Dieser Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung beider Vertragspartner.

7. Salvatoresche Klausel.
    Verliert einer der Punkte dieses Vertrages, verliert der Vertrag als Ganzes nicht die
    Gültigkeit.


Je eine Kopie des Vertrages für den Fotografen / Modell.




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Ort, Datum und Unterschrift Fotograf



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Ort, Datum und Unterschrift Modell